Seit den letzten Jahren bekommt im Sportfachhandel das Thema Airbag-Rucksack richtig Auftrieb. Neben dem Erfinder und langjährig erfolgreichen ABS System sind Firmen wie Snowpulse und BCA ebenfalls mit Airbagsystemen auf den Markt gekommen. Auf der heurigen ispo waren noch einige weitere Anbieter zu sehen, die meist Systeme der bestehenden Anbieter integrierten. Der Markt ist jedenfalls wach gerüttelt und der Konsument erkennt endlich die riesen vorteile eines Airbag-Systems bei einem Lawinenabgang. Der allgemein starke Trend zu Backcountry-Skifahren tut sein übriges zum Thema.

Die Hersteller haben es aber schwierig, denn sie müssen sich immer öfters mit bestehenden Patenten auseinander setzen. In der Bergsportbranche werden Patentverletzungen glücklicher Weise nicht selten am direkten Weg und kollegial, fernab jeglicher Anwälte oder Gerichte gelöst. Es könnte daran liegen, dass gerade bei Sicherheitsprodukten der Anwender im Vordergrund steht und die meisten Bergsport-Unternehmen von Bergsportlern geführt werden. Jeder kennt die alpinen Gefahren und weiß über die traurigen Bilanzen tödlicher Unfälle bescheid. Letztendlich geht es allen darum den Bergsport so sicher wie möglich zu machen. Nur so konnte Bergsport auch zum Breitensport werden!

Heute Morgen erreichte uns eine Pressemeldung von ABS über eine Patentverletzung von Snowpulse. “Dem Schweizer Unternehmen Snowpulse SA wurde noch während der weltgrößten Sport-Business Plattform eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München I zugestellt, die Snowpulse untersagt, in der Bundesrepublik Deutschland das Lawinenairbagsystem R.A.S. (Removable Airbag System), so wie es in eigenen und in Mammut-Rucksäcken angeboten wurde in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen, weil es gegen ein geltendes Patent von Peter Aschauer verstößt.”

Snowpulse hat bei den neuen Rucksäcken mit R.A.S. System und auch optional beim Lifebag ein kompakteres Anschlusssystem für Kartuschen auf der ispo vorgestellt. Gleichzeitig wurde das Venturi-System in den Auftriebskörper integriert. Genau da liegt offensichtlich der Knackpunkt, weshalb ABS eine einstweilige Verfügung gegen Snowpulse in Deutschland erwirkte.

Was macht dieses Venturi-Sytem? Kurz gesagt. Es zieht zusätzliche Luft mit Hilfe der Ausströmgeschwindigkeit an, womit die Gasmenge in der Patrone kleiner gehalten werden kann, als letztendlich im Auftriebskörper Platz hat. Dieses Prinzip ist nach dem Italiener Giovanni Battista Venturi benannt, der bereits im 18. Jahrhundert die Grundlagen dafür geschaffen hat. Auf Wikipedia ist der Venturi-Effekt sehr schön dokumentiert.

Das Patent bezieht sich somit rein nur auf die Anordnung der seit über hundert Jahren bekannten Erfindung.

Wir haben heute Vormittag mit Mammut in der Schweiz diesbezüglich Rücksprache gehalten. Darauf wurde uns gesagt, dass Mammut von der einstweiligen Verfügung nicht direkt betroffen ist, da diese nur gegenüber Snowpulse und in Deutschland besteht. Alle Bestellungen vom Handel werden regulär aufgenommen. Mammut ist zuversichtlich die neue Airbag-Linie im Winter 2011/12 auf den Markt zu bringen.

Die Handelsvertretung von Snowpulse in Österreich meinte, man bemüht sich, das Problem so schnell wie möglich zu lösen.

Das ist auch gut Vorstellbar, da Snowpulse mit dem Lifebag ein konformes System schon einige Jahre am Markt hat und dieses mit der nachfüllbaren Patrone auch weiter vertreibt. Somit dürfte es im schlimmsten Fall nicht all zu schwer für die Ingenieure sein, das Patent zu umschiffen.

In der Pressemeldung ist auch zu lesen, dass Peter Aschauer davor warnt, die ABS-Carbonpatrone in anderen Systemen einzusetzen: „Die Carbonpatrone ist speziell und ausschließlich für das ABS-System entwickelt worden. Im ungünstigsten Fall könnte es bei einer Verwendung in anderen Systemen zu Funktionsausfällen kommen“.

Nicht zu übersehen war aber, dass Snowpulse mit dem neuen Anschlusssystem die selben Stahlpatronen verwendet wie ABS. Diese kommen sogar vom selben Hersteller und sind allgemein erhältliche Industrieware. Da die ABS-Carbonpatrone an der gleichen Stelle und ohne weitere Modifikationen am ABS-Rucksäcken eingesetzt wird, stellt sich für uns die Frage, was nun an der Carbon-Patrone anders als an der Stahlpatrone sein kann? Der Anschluss muss ja gleich sein, ebenso das Ventil.

Ein Blick in das Datenblatt beider Patronen zeigt tatsächlich Unterschiede. In der Stahl-Variante befinden sich 220 ml Stickstoff mit einem Fülldruck von 300 bar, wohingegen die Carbonpatrone 235 ml Stickstoff bei einem Druck von 340 Bar enthält. Inwieweit die unterschiedliche Füllmenge dann letztendlich die Eigenschaften der Systeme beeinflussen, können wir an dieser Stelle nicht sagen. Jedoch müssen alle Hersteller großzügige Toleranzen berücksichtigen, da in einer Situation wie bei einem Lawinenabgang und der Tatsache, dass ein Rucksack sehr individuell gepackt wird, durchaus Unterschiede bei der zur Verfügung stehenden und damit zusätzlich mit dem Venturisystem ansaugbaren Luft besteht. Bis zum Verkaufsstart im nächsten Herbst wird es aber dazu sicher noch eindeutige Aussagen seitens der Industrie geben.

Wir werden den Fall weiterhin aufmerksam beobachten und hoffen, dass sich die Hersteller zum Wohle und zur Sicherheit der Anwender bald einigen!

Link zur ABS Pressemeldung

UPDATE:

Stellungnahme zum Patentfall Snowpulse / ABS

Am Dienstag 8. Februar 2011 verhängte das Landsgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Snowpulse. Snowpulse wurde es fortan untersagt, die neuentwickelten Produkte für Winter 11/12 auszustellen und zu vertreiben. Die von ABS Peter Aschauer GmbH initiierte Verfügung hat keine Auswirkungen auf Mammuts neuen Lawinenrucksack, den Ride Airbag R.A.S.

Snowpulse zeigt sich sehr überrascht von der Entscheidung des Gerichtes. Während der Entwicklung wurden aufwändige Abklärungen vorgenommen, um jegliche Patentverletzungen auszuschliessen.

Snowpulse hat jedoch keinerlei Interesse an einem langjährigen Rechtsstreit, und konnte bereits wenige Tage nach der ISPO eine technische Alternative präsentieren, welche eine Patentverletzung noch klarer ausschliesst und für den Benutzer keinerlei Funktionsverlust aufweist.

Mammut ist über den Patentstreit informiert, jedoch in keiner Weise betroffen. Bestellungen für die kommende Wintersaison werden weiterhin ohne Einschränkungen entgegengenommen. Die Auslieferung des Produktes wird jedoch auch bei Mammut mit der leicht modifizierten Lösung erfolgen um jegliche Risiken und Umstände für die Händler auszuschliessen.

Der Mammut Ride Airbag R.A.S.
Mammut vervollständigt das Snow Safety Angebot. Barryvox, Sondierstange und Lawinenschaufel bekommen Unterstützung durch das Lawinenairbagsystem Mammut Ride Airbag RAS. Im Ernstfall hilft der Airbag dem Wintersportler, an der Oberfläche der Lawine zu bleiben.

Der Ride Airbag ist in den Volumen 30l und 22l erhältlich und wiegt mit Airbag System und gefüllter Patrone 2900g (22l). Der 150l Airbag wird über die separat gelieferte, austauschbare 300 bar Druckluftpatrone innerhalb von 3 Sekunden aufgeblasen. Die Auslösung erfolgt mechanisch über einen im Schulterträger verstaubaren Griff, der auch nach der Benutzung wieder verwendbar ist. Das leichte und kompakte System kann mittels weniger Handgriffe vom Kunden selbst von einem Rucksackmodell entfernt und in ein anderes Modell oder Volumen integriert werden. Eine Testauslösung im Geschäft ist nicht notwendig, da jedes Produkt vor Auslieferung getestet wird.